Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die MIT im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich. Aufgrund des föderalen Aufbaus unserer Vereinigung ist für die Aufnahme in die MIT der Kreisverband Ihres Wohnortes oder Ihres Arbeitsplatzes zuständig. Dies ist davon abhängig, welche Anschrift Sie angeben. Der Kreisverband wird über Ihren Aufnahmewunsch von uns automatisch informiert.